Zahlung & Gültigkeit
Diese Offerte hat eine grundsätzliche Gültigkeit von 30 Tagen. Für die Zahlungsbedingungen gilt: Es wird eine Anzahlung von 30 % bei der Materialbestellung fällig, die restlichen 70 % sind innert 10 Tagen nach erfolgter Abnahme zu begleichen.
Messungen und Altbelagshöhe
Falls bei Ihrem Projekt ein bestehender Altbelag entfernt werden muss, basiert die Kalkulation der Aufbauhöhe in der Offerte auf einer geschätzten Dicke von ca. [X] mm (Siehe Offerte), da eine zerstörungsfreie Prüfung vor Ort vorab oft nicht möglich ist. Sollte der Altbelag nach dem Entfernen massgeblich davon abweichen, müssen notwendige Höhenanpassungen (wie z. B. das Kürzen von Türen) separat nach Aufwand verrechnet werden.
Der Untergrund
Grundsätzlich geht diese Offerte von einem normgerechten, verlegereifen und trockenen Unterlagsboden aus. Da eine zerstörungsfreie Prüfung unter dem bestehenden Altbelag bei der Besichtigung nicht möglich ist, sind allfällige, zwingend notwendige Mehrarbeiten (wie massives Ausgleichen von starken Unebenheiten, Fräsen von alten Kleberesten oder spezielle Grundierungen) nicht in der Offerte enthalten. Sollten solche unvorhersehbaren Arbeiten anfallen, werden diese nach vorheriger Absprache mit der Bauherrschaft nach Regie (effektivem Aufwand und Material) separat in Rechnung gestellt.
Staubentwicklung und Reinigung
Sofern Arbeiten wie das Schleifen oder der Abbruch von Altbelägen stattfinden, arbeiten wir mit modernsten Maschinen und leistungsstarken Absauganlagen nahezu staubfrei. Dennoch lässt sich eine 100-prozentige Staubfreiheit technisch bei handwerklichen Arbeiten nicht garantieren. Ein feiner Staubniederschlag in den bearbeiteten und angrenzenden Räumen ist normal. Eine allfällige End- oder Feinreinigung der Räumlichkeiten ist stets Sache der Bauherrschaft und nicht Teil dieser Offerte.
Naturprodukt Holz
Falls Naturprodukte wie Holz zum Einsatz kommen, weisen wir darauf hin, dass es sich um einen natürlichen Werkstoff handelt. Naturbedingte Abweichungen in Farbe, Struktur, Maserung sowie das Auftreten von Ästen im Vergleich zu Mustern oder Fotos sind normal und stellen keinen Mangel dar. Holz reagiert zudem auf UV-Strahlung (Sonnenlicht) und kann im Laufe der Zeit nachdunkeln oder aufhellen.
Raumklima & Fussbodenheizung
Für holzbasierte Werkstoffe ist ein konstantes Raumklima von ca. 20°C bis 22°C bei einer relativen Luftfeuchtigkeit von 45 % bis 55 % zwingend erforderlich, um übermässige Fugenbildung oder Schüsselungen zu vermeiden. Kommt eine Fussbodenheizung zum Einsatz, darf die Oberflächentemperatur des Bodens 27°C bis 29°C (je nach Materialfreigabe) nicht überschreiten. Schäden durch falsches Heiz- und Lüftungsverhalten sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
Sicherheit & verdeckte Installationen
Sollte das Anbringen von Sockelleisten oder Übergangsprofilen nötig sein, müssen hierfür Bohrungen in Wände und Böden vorgenommen werden. Wir gehen dabei davon aus, dass Wasser-, Heizungs- und Stromleitungen gemäss den geltenden SIA-Normen (in den vorgeschriebenen Installationszonen) verlegt wurden. Für Schäden an nicht normgerecht verlegten oder uns nicht vorab dokumentierten Leitungen lehnen wir jegliche Haftung ab.
Aufbauhöhe und Türen
Sollte sich durch das Einbringen von notwendiger Ausgleichsmasse oder durch die Wahl eines dickeren Belags die Bodenaufbauhöhe so verändern, dass bestehende Türen streifen, ist das fachgerechte Kürzen der Türblätter durch einen Schreiner zu organisieren und zu tragen. Dies gilt, sofern es nicht explizit in der Offerte als Position aufgeführt ist.
Baufreiheit & bauseitige Leistungen (Strom/Wasser)
Zu vereinbartem Arbeitsbeginn müssen die zu bearbeitenden Räume stets komplett leergeräumt und besenrein sein. Sollten Verzögerungen entstehen, weil Flächen nicht freigeräumt wurden, wird dies nach Regieaufwand verrechnet. Strom (230V, bei Bedarf Starkstrom) und Wasser (für Reinigung oder Spachtelmasse) sind vom Bauherrn kostenlos zur Verfügung zu stellen.
Akklimatisierung & Lagerung
Werden bei Ihnen neue Bodenbeläge verlegt, müssen sich diese vor der Verlegung ca. 48 Stunden im Zielraum akklimatisieren. Der Bauherr stellt hierfür rechtzeitig einen trockenen, beheizbaren und abschliessbaren Raum zur Verfügung.
Bauabnahme & Einzug
Nach Beendigung der Arbeiten findet eine gemeinsame Begehung und Abnahme statt. Nimmt der Bauherr die Räumlichkeiten vorher in Gebrauch (z. B. durch das Einräumen von Möbeln oder die Nutzung durch andere Handwerker), gilt das Werk automatisch als mängelfrei abgenommen. Spätere Reklamationen an der Oberfläche (z. B. Kratzer) sind danach ausgeschlossen.
Bauverzögerungen durch Dritte
Falls vereinbarte Ausführungstermine aufgrund von Bauverzögerungen (z. B. durch andere Handwerker) nicht eingehalten werden können, ist uns dies spätestens 48 Stunden vorher mitzuteilen. Entstehende Leerlaufzeiten können andernfalls in Rechnung gestellt werden.
Farb- und Materialabweichungen bei Reparaturen
Werden Reparaturen oder Ergänzungen an bestehenden Parkettböden vorgenommen, weisen wir darauf hin, dass neue Holzelemente optisch (in Farbe und Glanzgrad) zunächst vom Altbestand abweichen. Dies gleicht sich erst im Laufe der Zeit durch UV-Strahlung und Nutzung an und stellt keinen Mangel dar.
Silikonfugen sind Wartungsfugen
Sofern elastische Fugen aus Silikon oder Acryl gezogen werden, gelten diese bauphysikalisch als Wartungsfugen. Sie unterliegen einem natürlichen Verschleiss und können durch das Setzen des Gebäudes oder das Arbeiten des Holzbodens reissen. Ein solches Reissen oder Ablösen stellt keinen Gewährleistungsmangel dar. Eine allfällige Erneuerung ist kostenpflichtig.
Unterhalt der Böden & Sanierungen
Die Langlebigkeit des Bodens hängt massgeblich von der korrekten Pflege ab. Wir übergeben nach Abschluss der Arbeiten eine Pflegeanleitung. Bei Verwendung von nicht freigegebenen, aggressiven Reinigungsmitteln, Microfasertüchern (bei geöltem Parkett) oder zu nasser Reinigung (stehendes Wasser) erlischt jeglicher Gewährleistungsanspruch auf die Oberflächenbehandlung.
Rücknahme von Material & Verschnitt
Der für eine fachgerechte Verlegung einkalkulierte Verschnitt von ca. 5 % bis 10 % ist technisch zwingend notwendig. Übrig gebliebenes Material (z. B. geschlossene Pakete) verbleibt als wichtige Reparaturreserve beim Bauherrn. Falls extra für das Projekt bestellte Kommissionsware (Böden, Leisten, Spezialprofile) übrigbleibt, kann diese nicht an den Hersteller retourniert werden. Eine Gutschrift für Restmengen ist ausgeschlossen.
Lärmbelästigung & Hausverwaltung
Sofern handwerkliche Arbeiten wie Untergrundvorbereitung oder Schleifen stattfinden, sind diese unvermeidlich mit Lärm- und Vibrationsimmissionen verbunden. Es obliegt der Bauherrschaft, Hausverwaltungen, Nachbarn oder Mieter rechtzeitig über die bevorstehenden Arbeiten zu informieren und allfällige Ruhezeiten des Hauses vorab mit uns abzustimmen.
